Beschlussvorlage - GVKo-0566/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss Koserow
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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29.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2021 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
| Ansatz 2021 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.330.900 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 3.506.000 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -175.100 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
| Ansatz 2021 |
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.003.400 |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 2.963.100 |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -40.300 |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 261.700 |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 710.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -448.400 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.300 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
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| v. H. |
1. | a) | Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 323 |
| b) | Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 |
2. |
| Gewerbesteuer auf | 385 |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
| 31.12.2021 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.781.843 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.306.066 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 12..277.619 |
§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung
Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
Euro | |
Erfolgsplan | |
Gesamtbetrag der Erträge | 1.299.000 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.278.000 |
Jahresergebnis | 21.000 |
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Finanzplan | |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 176.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 79.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 97.000 |
| |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 150.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -150.000 |
| |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 66.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -66.000 |
| |
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -119.000 |
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Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen | 0 |
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Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 3.000.000 |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 0 |
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In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 7,83 |
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Sonstige Angaben | |
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen | 0 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 81.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2019 | 967.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 voraussichtlich | 1.007.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 voraussichtlich | 1.028.000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,6 MB
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