Beschlussvorlage - GVSt-0290/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Franziska Freyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
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Entscheidung
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23.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Dietmar Kühl, 57 Jahre alt, war bereits vom 1. April 2016 bis 31. Dezember 2018 im Rahmen des „Bundesfreiwilligendienstes“ in der Gemeinde Stolpe beschäftigt.
Seit dem 1. April 2019 ist er befristet für 2 Jahre beschäftigt. Es wurde ein Arbeitsvertrag nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geschlossen und er ist in der Entgeltgruppe 1 eingruppiert, seine Wochenarbeitszeit beträgt 30 Stunden.
Die Bundesagentur fördert diese 2-jährige Beschäftigung nach §16 e SGB II als Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose und erstattet die Lohnkosten im ersten Jahr zu 75 % und im 2. Jahr zu 50 %:
vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019
Gesamtkosten Arbeitnehmer Kühl: 16.564,99 €
Erstattung Jobcenter: 11.464.92 €
Kosten Gemeinde: 5.100,07 €
vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020:
Gesamtkosten Arbeitnehmer Kühl: 23.016,24 €
Erstattung Jobcenter: 11.590,47 €
Kosten Gemeinde: 11.425,77 €
Das Arbeitsverhältnis zwischen der Gemeinde Stolpe und Herrn Kühl endet mit Ablauf des 31. März 2021. Die Bundesagentur für Arbeit sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Förderungsmöglichkeit für Herrn Kühl. Eine Maßnahmenverlängerung kommt ebenfalls nicht in Betracht.
2.
Entfristung / Weiterbeschäftigung:
Da das Arbeitsaufkommen in der Gemeinde Stolpe weiterhin vorhanden ist, wäre es denkbar Herrn Kühl unbefristet weiter zu beschäftigen. Eine befristete Weiterbeschäftigung müsste einen triftigen Grund haben, der nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig ist.
Die Wochenarbeitszeit könnte etwas reduziert werden. Für 20 Wochenstunden würden folgende Kosten entstehen:
Kosten 2021:
1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Gesamtkosten Arbeitnehmer Kühl: 16.831,24 €
Erstattung Jobcenter (bis einschl. 31.3.2021): 2.583,63 €
Kosten Gemeinde: 14.247,61 €
Kosten 2022:
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Gesamtkosten Arbeitnehmer Kühl: 16.669,08 €
