Informationsvorlage - GVZe-0302/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin empfiehlt der Gemeindevertretung, der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Salzhorstweg“ der Gemeinde Zinnowitz zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Zinnowitz hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Salzhorstweg“ der Gemeinde Zinnowitz beschlossen. Die Gemeinde Zempin wird im Verfahren aufgrund § 4 (2) BauGB als Nachbargemeinde beteiligt.

 

Der Eigentümer der Flurstücke 41/185 und 41/162 hat beim Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses eingereicht. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gebäudekörper die zulässige Baugrenze deutlich überschreitet, so dass die Erteilung einer Befreiung nicht möglich ist. Der Bebauungsplan muss geändert werden. Die Gemeinde Zinnowitz befürwortet das Vorhaben.

 

Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist es, eine kleinteilige Standortreserve für die Umsetzung eines zusätzlichen Wohngebäudes zu erschließen.

 

Eine Betroffenheit der Gemeinde Zempin von der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Salzhorstweg“ der Gemeinde Zinnowitz ist nicht zu erkennen, deshalb wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.

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Anlagen

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