Beschlussvorlage - GVZe-0299/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Zempin beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Kurabgabensatzung der Gemeinde Seebad Zempin in der vorliegenden Form. Die Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Eine Neukalkulation der Kurabgabe wurde zur Sicherung des Eigenbetriebes Fremdenverkehrsamtes Seebad Zempin notwendig.

 

Folgende Änderungen beinhaltet die Satzung:

  • die Hauptsaison läuft vom 01.04. bis 31.10. (bisher 01.15.-31.10.)
  • Personen ab einen GdB von 80 wird eine Ermäßigung gewährt (bisher wurde dieser Personenkreis von der Kurabgabe befreit)
  • Die Kurabgabe beträgt ab 01.04.21 in der Hauptsaison 2,30 Euro (bisher 2,00 Euro) und in der Nebensaison 1,30 Euro (bisher 1,00 Euro).

 

Der Eigenanteil der Gemeinde Seebad Zempin für die Einwohner der Gemeinde beträgt 60.097,16 Euro, der Gesamtbetrag der nicht abzugsfähigen Kosten aufgrund der Befreiung / Ermäßigung beträgt insgesamt 126.280,87 Euro.

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Anlagen

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