Beschlussvorlage - GVZe-0297/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Touristische Infrastruktur - Einzelhandel“ der Gemeinde Zempin gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), um ein Jahr.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss GVZe-0189/19 vom 15.04.2019 die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Touristische Infrastruktur - Einzelhandel“ der Gemeinde Zempin beschlossen. Die Rechtskraft der Satzung erfolgte mit Bekanntmachung im Usedomer Amtsblatt am 22.05.2019. Somituft die Geltungsdauer der Veränderungssperre mit Ablauf des 21.05.2021 aus.

 

Gemäß § 17 (1) BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.

 

Mit der Durchführung des Planverfahrens wurde mit Beschluss des Hauptausschusses GVZe-0292/20 vom 26.11.2020 das Architekturbüro A. Dreischmeier aus Koserow beauftragt.

Um die städtebauliche Zielstellung, die die Gemeindevertretung definiert hat, aufrecht zu erhalten und nichts zuzulassen, was mit den Zielen und Inhalten der zukünftigen Planung oder deren zukünftigen Festsetzungen nicht vereinbar wäre, empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Touristische Infrastruktur - Einzelhandel“ der Gemeinde Zempin, um ein Jahr.

 

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Anlagen

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