Beschlussvorlage - GVUe-0858/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der öffentlichen Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des anliegenden Abwägungsvorschlages.

 

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange, Bürger und Nachbargemeinden, deren Stellungnahmen in der Abwägung behandelt wurden, sind von dem Ergebnis zu unterrichten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ückeritz ist seit dem 11.06.2003 wirksam. Es wurden bereits 4 Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abgeschlossen.

Die Gemeindevertretung Ückeritz hat am 21.06.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Aufstellungsverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hafen Stagnieß und Camping“ durchgeführt. 

Aufgrund der veränderten Nutzungsvorstellungen für das Gelände und geänderten geplanten Vorhaben stehen die Festsetzungen des bestehenden Flächennutzungsplanes dem Vorhaben entgegen. Daher soll eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als ein gesetzlich geschütztes Feuchtbiotop dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird an die Darstellungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hafen Stagnieß und Camping“ angepasst. Die Änderung betrifft die Flächenreduzierung des Biotops, dessen Grenzen nunmehr an den Bestand angepasst werden und der Erweiterung des Sondergebietes Camping.

Um die geplanten Nutzungen auf den Flächen zu ermöglichen, ist ein Antrag auf Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz und ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Küstenschutzstreifen vor Satzungsbeschluss zu stellen. Die Anträge sollen im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung, als vorbereitende Bauleitplanung zur Änderung des Bebauungsplanes, erfolgen.

Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden für die im Aufstellungsverfahren befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 „Hafen Stagnieß und Camping“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebietes geschaffen.

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 23.10.2018 statt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am 27.10.2018.

Am 21.11.2019 wurde die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Gemeindevertretung beschlossen sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und seine öffentliche Auslegung bestimmt.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht lagen vom 03.02.2020 bis einschließlich 06.03.2020 im Bauamt des Amt Usedom Süd zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führte zu dem Ergebnis, dass Ergänzungen in der Begründung und redaktionelle Änderungen in der Plansatzung vorgenommen wurden. Änderungen, welche die Grundzüge der Planung betreffen waren nicht notwendig.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen.

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Anlagen

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