Beschlussvorlage - StV-0656/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Usedom für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss Usedom
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Vorberatung
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Gestoppt
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Hauptausschuss Usedom
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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04.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Städtebauliche Sondervermögen für das Jahr 2021 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
| Ansatz 2021 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 197.800 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 197.800 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 |
2. im Finanzhaushalt auf
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| Ansatz 2021 |
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | -19.431.800 |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 197.800 |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -19.629.600 |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 19.629.600 |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 19.629.600 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
§ 5 Eigenkapital | ||||||
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2016 betrug | 372.548 EUR |
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§ 6 Bewirtschaftungsregelungen | ||||||
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Alle Ansätze für Aufwendungen und Ansätze für Auszahlungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ansätze für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind ebenfalls gegenseitig deckungsfähig. Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nach den zuvor genannten Regelungen nicht als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, solange eine Deckung innerhalb des städtebaulichen Sondervermögens gewährleistet ist. Mehrerträge und Mehreinzahlungen dürfen für Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen verwendet werden. Die Eröffnung neuer Sachkonten innerhalb des Sondervermögens ist möglich, soweit es die Aufgabenerfüllung erfordert und die finanzielle Deckung gewährleistest ist. |
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Nachrichtliche Angaben:
| 31.12.2021 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 0 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -19.629.600 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 372.549 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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