Beschlussvorlage - GVDa-0142/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 6. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für die Flurstücke 105/2 und 107/2 (teilw.) Flur 2, Gemarkung Kachlin im Ortsteil Kachlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dargen
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Entscheidung
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15.10.2020
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10.12.2020
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Dargen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1.Geltungsbereich
Die Gemeindevertretung Dargen beschließt für die nachfolgend aufgeführten Flächen die 6. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin aufzustellen:
Flur 2
Flurstücke105/2, 107/2 (teilweise)
Übersichtsplan des Ergänzungsbereiches

2.Anlass, Ziel und Zweck der Planergänzung
Die betroffene Fläche befindet sich in Familienbesitz.
Der beantragte Baustandort liegt derzeit noch außerhalb der rechtskräftigen Innenbereichssatzung i. d. F. der 4. Ergänzung. Daher befindet sich der beantragte Baustandort im Außenbereich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die späteren Baugenehmigungsverfahren ist daher zunächst eine Ergänzung der Innenbereichssatzung erforderlich.
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Auszug aus der rechtskräftigen Innenbereichssatzung i. d. F. der 4. Ergänzung mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches der 6. Ergänzung
3.Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Dargen verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan.
Im Zuge der künftigen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird die ausgewiesene Ergänzungsfläche in der Wohnbauflächenausweisung berücksichtigt und die 5 geplanten Wohneinheiten in die gemeindliche Gesamtbilanzierung eingestellt.
4.Belange des Natur- und Umweltschutzes
Die Ergänzungsfläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Dieses erfordert eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Naturschutzbehörde.
Die Erschließung der Ergänzungsfläche erfolgt über die Thurbruchstraße. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf den erhaltenden Umgang mit einer angrenzenden Baumreihe zu legen.
5.Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planergänzung stehenden Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.
6.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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