Informationsvorlage - GVUe-0865/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum "Bücherboot"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Britta Eggebrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Betriebsausschuss Ückeritz
|
Anhörung
|
|
|
08.12.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
E-Mail vom 24.01.2020
Sehr geehrte Frau Dorin,
nach Rücksprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Ückeritz und dem Kurdirektor wird folgende Auffassung vertreten:
Das Boot ist ein gestalterisches Element in der Bahnhofstraße. Es ruht mit eigenem Gewicht auf einer Rasenfläche. Der Kiel wurde entfernt, so dass die Standfläche des Bootes vergrößert wurde und ein Umkippen oder eine Bewegung des Bootes nicht möglich ist. Der Innenraum wurde zusätzlich mit Sand angefüllt. Die Zugänglichkeit des Innenraumes ist nicht gegeben. Die Kajütentür wurde mit entsprechendem Material zugeschraubt.
Die Gemeinde Ückeritz wird keinen Bauantrag stellen.
Sollte der Landkreis darauf bestehen oder ggf. eine Entfernung des Bootes fordern, verweist die Gemeinde hier auf die nicht durchgesetzte Entfernung der Werbeanlage für die Tonkrieger in Ückeritz. Diese wurde seitens des Landkreises als Kunst eingestuft. - Das Boot ist es dann auch -.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
B. Radünzel, Bauamt |
E-Mail vom 14.08.2020
Sehr geehrte Frau Dorin,
die Gemeindevertretung Ückeritz möchte anfragen, ob die unten angefügte Antwort der Gemeinde seitens des Landkreises VG akzeptiert wird. Hinzugefügt wird noch, dass die Grundfläche unter 10 m² ist und das Objekt im Innenbereich der Gemeinde Ückeritz steht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
B. Radünzel, Bauamt |
E-Mail vom 10.08.2020
Sehr geehrter Herr Schulz,
im Protokoll des Bauausschusses der Gemeinde Ückeritz vom 16.07.20 wird von Herrn Brose der Antrag gestellt, dass der Eigenbetrieb beauftragt wird, eine klare Stellungnahme des LK zur baurechtlichen Situation für das Boot bekommt.
Anliegend schicke ich Ihnen die Aussage von Frau Dorin zu der baurechtlichen Situation zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
B. Radünzel, Bauamt |
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Dorin, Viola <Viola.Dorin@kreis-vg.de>
Gesendet: Mittwoch, 30. Oktober 2019 13:41
An: 'b.raduenzel@amtusedom.de' <b.raduenzel@amtusedom.de>
Betreff: AW: Schiff in Ückeritz
Sehr geehrte Frau Radünzel,
nach Rücksprache mit dem Sachgebietsleiter, Herrn Miekley handelt es bei einem dauerhaften Verbleib des Bootes an dem Standort
um eine bauliche Anlage, die der Genehmigungspflicht unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dorin
Bauamt/SG Bauverwaltung
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landrat
Tel.: 03834 87603322
Fax.: 03834 876093322
e-mail: Viola.Dorin@kreis-vg.de <mailto:Viola.Dorin@kreis-vg.de>
17389 Anklam/Leipziger Allee 26
www.kreis-vg.de <http://www.kreis-vg.de/>
Von: b.raduenzel@amtusedom.de [mailto:b.raduenzel@amtusedom.de]
Gesendet: Mittwoch, 9. Oktober 2019 14:51
An: Dorin, Viola
Betreff: Schiff in Ückeritz
Sehr geehrte Frau Dorin,
ein Gemeindevertreter der Gemeinde Ückeritz hatte im Januar 2019 an Frau Zeplin die Frage gestellt, ob das durch die Gemeinde aufgestellt Schiff an der Straße zum Bahnhof einer Baugenehmigung bedurft hätte. Nun erinnert Herr Wöllner und ich habe heute Fotos gemacht.
Es wird um eine Aussage gebeten, ob für dieses Schiff eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
B. Radünzel, Bauamt |