Beschlussvorlage - StV-0629/20
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Vergabe eines Straßennamens - Gemarkung Karnin Flur 2 Flurstück 28 - Hafen Karnin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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18.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M/V vom 13. Januar 1993, ist die Gemeinde berechtigt, Straßen zu benennen und Hausnummern zu vergeben.
Insbesondere ist darauf hinzuwirken, unverwechselbare Bestimmungsortangaben zu führen, um den postalischen Belangen gerecht zu werden. Eindeutige Adressen sind hauptsächlich von erheblicher Bedeutung für die Institutionen die Polizei, Rettungsdienste und den Brand- und Katastrophenschutz. Schlussendlich liegt die Eindeutigkeit der eigenen postalischen Anschrift auch im Bürgerinteresse.
Im Zusammenhang mit der Verlegung des Glasfaserkabels im Dorf Karnin, soll das Hafenmeistergebäude am Wasserwanderrastplatz angeschlossen werden. Dafür ist erstmalig eine Hausnummer zu vergeben.
Auf Grund der besonderen Lage wäre es denkbar, die Straße „Am Hafen“ zu nennen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,7 kB
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