Beschlussvorlage - StV-0629/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, dem in der Gemarkung Karnin Flur 2 belegenen Flurstück 28, den Straßennamen „Am Hafen“ zu geben. Dementsprechend ist die Hausnummer zu vergeben.

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Anlagen

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