Beschlussvorlage - GVKo-0529/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kostenübernahmevereinbarung für den Pegelneubau an der Seebrücke Koserow mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Pegel als moderne Wasserstandmessstelle wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund betrieben und wurde schon an der alten Seebrücke Koserow errichtet.

Das durch Hochwasser stark beschädigte Bauwerk musste größtenteils für Besucherverkehr gesperrt werden. Nach Neuplanung wird derzeit der Neubau der Seebrücke realisiert. Für die Zeit des Abrisses und dem Neubau der Brücke wurde der Pegel provisorisch neben dieser verlegt.

Der neue Pegel soll auch wieder an der neuen Brücke errichtet werden. Für die Umsetzung und Ausführung des Pegelneubaus wurden entsprechende Abstimmungen zwischen dem WSA und dem von der Gemeinde beauftragen Ingenieurbüro getroffen.

Die Unterhaltung des Pegels obliegt dem WSA Stralsund.

Die Kosten für den Pegelneubau sind vom WSA zu tragen. Hierfür ist eine Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen. Die vorläufigen Kosten für den Neubau des Pegels wurden dem WSA mitgeteilt und in die Vereinbarung aufgenommen. Die Kosten belaufen sich aktuell auf 79.076,22 € brutto. Die weiteren Inhalte der Vereinbarung sind der Anlage zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für den Pegelneubau werden von der Gemeinde Koserow vorfinanziert und sind daher im Haushaltsplan eingestellt.

Die Abrechnung gegenüber dem WSA erfolgt nach Fertigstellung und Rechnungslegung durch die ausführende Firma.

 

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Anlagen

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