Informationsvorlage - GVUe-0835/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Entscheidung im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4(2) BauGB, über den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Wohngebiet am Setheweg" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung von 08/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss Ückeritz
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Entscheidung
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02.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ückeritz beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4 (2) BauGB, dem vorliegenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Wohngebiet am Setheweg" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung von 08/2020, zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf hat beschlossen, ein Planverfahren für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Wohngebiet am Setheweg“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf durchzuführen.
Das Planungserfordernis erwächst aus der neu formulierten Zielstellung des Vorhabenträgers, neben der Schaffung von vermietbarem Wohnraum ein Gesundheitszentrum als Anlage für gesundheitliche Zwecke im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie eine Seniorenwohnresidenz mit 43 zu vermietenden Wohneinheiten (Altenwohnungen) zu realisieren.
Die Gemeinde Ückeritz wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Belange der Gemeinde Ückeritz sind durch die Planergänzung nicht betroffen, so dass empfohlen wird, dem vorliegenden Planentwurf zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,1 kB
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1,7 MB
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650,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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