Beschlussvorlage - GVDa-0141/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin umfasst

 

Gemarkung Dargen

Flur 2

FlurstückTeilflächen aus 129 und 85

Flächerd. rd. 2.300

 

Die Ergänzungsfläche wird im Norden und Osten durch die derzeitige Geltungsbereichsgrenze der Innenbereichssatzung, sowie im Westen durch die Kreisstraße K 39 und im Süden durch eine Fläche für die Landwirtschaft begrenzt.

 

Übersichtsplan des Ergänzungsbereiches

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und Bürger hat die Gemeindevertretung Dargen am 15.10.2020 geprüft. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffe 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), nach § 86 der Landesbauordnung M -V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBl. M-V S. 682), und § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440), beschließt die Gemeindevertretung Dargen die 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen aus den Flurstücken 129 und 85, Flur 2, Gemarkung Katschow im OT Katschow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt

.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen aus den Flurstücken 129 und 85, Flur 2, Gemarkung Katschow im OT Katschow, alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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