Beschlussvorlage - StV-0604/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Usedom für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Usedom
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Usedom
|
Entscheidung
|
|
|
14.10.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.06.2020 hat die untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald folgende Anordnung erlassen:
- Die Stadt hat bis zum 30.11.2020 das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2020 nach § 43 Abs. 7-8 KV M-V i.V.m. § 17 b GemHVO-Doppik mit abrechenbaren Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu beschließen. Dieses ist der unteren Rechtsaufsichtbehörde anzuzeigen.
- Für die Anordnung zu 1. wird gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet.
Die Stadt Usedom kann den Haushaltsausgleich nicht mehr erreichen. Nach § 43 Abs. 7-8 Kommunalverfassung M-V ist in solchen Fällen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
469,5 kB
|
