Beschlussvorlage - GVSt-0258/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses GVSt-0234/20 vom 28.05.2020 über die Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Stolpe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
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Entscheidung
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30.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
- Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit jenen der rechtskräftigen
„Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für das Dorf Stolpe/Gemeinde Stolpe“ und der „Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für das Dorf Gummlin/Gemeinde Stolpe“ und ihrer 1. Und 2. Ergänzung.

Geltungsbereich für den OT Stolpe

Geltungsbereich für den OT Gummlin
- Sachverhalt
Aufgrund einer missverständlichen Formulierungsvariante im § 3 Absatz 2 der ursprünglichen Satzungsfassung, besteht die Notwendigkeit diesen Paragraphen anzupassen und um eine vollständige Aufzählung aller Genehmigungsmöglichkeiten, welche in § 172 Abs. 4 Satz 3 genannt werden, zu ergänzen. Dies erfordert in der Folge die ursprüngliche Satzung aufzuheben und eine vervollständigte Satzung neu zu beschließen.
3.
Dieser Beschluss ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464,8 kB
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