Beschlussvorlage - GVUe-0748/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Benennung zweier Gemeindevertreter und zweier Stellvertreter für die Arbeit im Umlegungsausschuss für das Umlegungsverfahren, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohnbebauung an der Mühlenstraße" der Gemeinde Ückeritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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16.06.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Abgeordneten Herr/Frau…………………….. und Herr/Frau………………………… für die Arbeit im Umlegungsausschuss für das Umlegungsverfahren, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnbebauung an der Mühlenstraße“ der Gemeinde Ückeritz zu benennen. Als deren Stellvertreter werden benannt:
Für Herrn/Frau……………………….. , Herr/Frau………………………….. und
Für Herrn/Frau ……………………….., Herr/Frau ………………………….
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umlegungsausschuss, der ausdrücklich für die Durchführung des Umlegungsverfahrens für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnbebauung an der Mühlenstraße“ der Gemeinde Ückeritz zu bilden ist, besteht aus fünf Mitgliedern. Ihm gehören an:
a) der Vorsitzende mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst,
b) ein Mitglied als Vermessungssachverständiger mit Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst,
c) ein Mitglied als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten,
d) zwei Mitglieder der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertreter, die im Umlegungsausschuss mitarbeiten sollen sowie deren Stellvertreter sind durch die Gemeindevertretung aufgrund der neuen Zusammensetzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl 2019, neu zu bestimmen und zu benennen.