Informationsvorlage - GVUe-0781/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Antrag gem. §4 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad

Ückeritz

Beratungsgegenstand für die Sitzung der Gemeindevertretung am 14.07.2020 Antragsteller: Gemeindevertreter Marco Biedenweg

Titel: Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung

 

 

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz wie folgt:

 

Einfügen von Absatz 4 in § 2:

(4) Ausschussvorsitzende, sowie im Vertretungsfall deren Stellvertreter, die keine Gemeindevertreter sind, sind zur beratenden Teilnahme an Tagesordnungspunkten, die in den Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschusses betreffen, berechtigt. Auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen."

 

Begründung:

In der bis 2019 geltenden Geschäftsordnung gab es die Möglichkeit der Teilnahme an Beratungspunkten, insbesondere des nichtöffentlichen Teils, der Sitzungen der Gemeindevertretung. Dieser Absatz ist nun entfallen.

In allen Ausschüssen der Gemeinde (Ausnahme Hauptausschuss) arbeiten sachkundige Einwohner, auch in Funktion des Ausschussvorsitzenden bzw. des Stellvertreters mit. Da alle Beratungsgegenstände nach § 15 Absatz 4 der Geschäftsordnung zunächst in den Fachausschüssen vorberaten werden sollen, ist es nur sinnvoll die Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden zu transportieren.

Auch ist es notwendig, um die endgültige Entscheidung, dann wieder in den Ausschuss transportieren zu können.

Aktuell habe ich hierzu in den Sitzungen jeweils einen Antrag stellen müssen. Nachhaltiger ist meiner Ansicht die Regelung in der Geschäftsordnung.

 

 

 

Ückeritz, den 21.06.2020

Marco Biedenweg

 

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Anlagen

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