Beschlussvorlage - GVLo-0352/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, der Umpflanzung des Baum- und Gehölzbestandes von der Teilfläche des Flurstückes 225/6 (Fläche, auf der 11 Abstellschuppen errichtet werden sollen) auf die angrenzende Fläche des gemeindlichen Flurstückes 225/25, Flur 1, Gemarkung Loddin zuzustimmen. Die Umpflanzung und Anschlussbetreuung muss durch einen fachkompetenten Gartenbaubetrieb erfolgen.

Die Gemeinde Loddin beschließt gleichzeitig, der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald gegenüber einer schriftlichen Erklärung abzugeben, dass die Baumpflanzungen auf der Teilfläche des Flurstückes 225/25, Flur 1, Gemarkung Loddin auf Dauer erhalten werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Flurstückes 225/6, Flur 1, Gemarkung Loddin hat einen Antrag auf Errichtung von 11 Abstellschuppen auf seinem Flurstück gestellt. Hierfür hat die Gemeinde Loddin am 12.02.2019 ihr gemeindliches Einvernehmen erteilt.

 

Da nun der Standort für die Schuppen im Bebauungsplan als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt und hier auch eine Kompensationspflanzung erfolgt ist, sollen die Gehölzpflanzungen nun auf das angrenzende gemeindliche Grundstück (Teilfläche von 225/25, Flur 1, Loddin) umgepflanzt werden.

Nach Aussage des Vorhabenträgers wäre das bereits mit der Gemeinde so abgestimmt.

 

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald benötigt von der Gemeinde Loddin eine Zustimmung für die Umpflanzung der Bäume sowie eine schriftliche Erklärung, dass die Baumpflanzungen auf der Fläche auf Dauer erhalten werden.

 

Eine Umpflanzung bedeutet Anwachs- und Entwicklungspflege. Das sollte fachmännisch, also nur über eine Gartenbaufirma erfolgen. Von wem werden die Pflanzungen derzeit gepflegt und wer soll das zukünftig machen und finanzieren?

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Anlagen

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