Beschlussvorlage - GVKo-0525/20
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis 31.12.2022 gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Robin Kellermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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22.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, den Optionsantrag auf Grundlage des § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt.
