Beschlussvorlage - GVKo-0525/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, den Optionsantrag auf Grundlage des § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt.

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