Beschlussvorlage - GVZi-0160/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche - Gemarkung Kutzow Flur 5 Flurstück 125/6 - Lindenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zirchow
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Entscheidung
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16.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirchow beschließt, das in der Gemarkung Kutzow Flur 5 belegene Flurstück 125/6 als öffentliche Verkehrsfläche, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 3a des Straßen- und Wegegesetzes MV, zu widmen. Auf den Lageplan, in dem die Lage des Flurstückes 125/6 gelb unterlegt ist, wird verwiesen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und der Widmungsverfügung.
Die Straße ist eine Ortsstraße und trägt den Namen „Lindenstraße“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Zirchow ist Eigentümer des in der Gemarkung Kutzow Flur 5 belegenen Flurstückes 125/6. Es handelt sich um ein Straßenflurstück innerhalb der Ortslage. Über diese Straße ist die Erreichbarkeit der Flurstücke 125/3 – Lindenstraße 2 und 3; 125/4, 125/5, 125/7, 125/8, 125/9, gegeben.
Ein Zweifel an der öffentlichen Nutzung besteht nicht, denn ebendiese Straße besteht bereits seit den 1960-igern.
Im Zusammenhang mit dem Bauantragsverfahren – Flurstücke 125/8 und 125/9, muss der Nachweis der öffentlichen Widmung erbracht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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