Beschlussvorlage - GVKo-0519/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Aufarbeitung der erworbenen Glocken und den Transport zur Seebrücke Koserow gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die von der Kirchengemeinde erworbenen Glocken müssen vor Wiedergebrauch aufgearbeitet werden. Die Aufarbeitung erfolgt von der Glocken- und Kunstguss-Manufaktur Petit & Gebr. Edelbrock mit Sitz in Gescher. Seinerzeit wurden die erworbenen Glocken auch dort gegossen.

Das Angebot beinhaltet die Aufarbeitung mit Herstellung eines Linear-Antriebes für den Glockenantrieb sowie sämtliche Transporte (Abholung von Kirchengemeinde zur Werkstatt + Transport der aufgearbeiteten Glocken zum Einbauort). Für die Montage muss bauseits ein Hebezeug zur Verfügung gestellt werden.

Die Kosten für die Aufarbeitung und Transporte belaufen sich auf 17.516,00 € brutto. 

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Anlagen

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