Beschlussvorlage - GVKo-0518/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über den käuflichen Erwerb zweier Glocken mit Zubehör für die Seebrücke Koserow gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Seebrücke Koserow wird auf der Plattform mit einem Glockenturm ausgestattet. In diesem Glockenturm sollen für das Klangbild zwei Glocken montiert werden. Die dafür in Frage kommenden Glocken werden von einer Kirchengemeinde über die Glockenbörse aus der Gemeinde Nestau in Niedersachsen angeboten.

Die Glocken sind derzeit zu ebener Erde eingelagert. Vor Wiedergebraucht müssen die Glocken aufgearbeitet werden.

Der Kaufpreis für die Glocken beträgt 14.800,00 € brutto. Der Kaufpreis wird mit Vertragsabschluss fällig.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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