Informationsvorlage - GVUe-0806/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Betriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Ückeritz - öffentlicher Teil

 

 

Antragsteller:

Sebastian Brose

 

Thema: Überprüfung und Anpassung der Wertgrenzen in der Eigenbetriebssatzung § 7 (2)

 

 

Begründung: 

Die Anschaffung wie z.B. der Schlafstrandkorb zeigen das der Ausschuss bzw. die Gemeindevertretung mehr Kontrolle über die Ausgaben des Eigenbetriebes haben müssen.

Weitere Erklärungen folgen in der Sitzung. 

 

Beschlussempfehlung:

Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretersitzung die Eigenbetriebssatzung § 7 (2) wie folgt zu ändern.

 

1.

Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen

2.500 € bis 20.000 €

2.

Vertragsabschlüsse für wiederkehrende Leistungen

500 € bis 1.500 €

3.

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

1.000 € bis 5.000 €

je Ausgabefall

4.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

800 € bis 5.000 €

je Ausgabefall

5.

Kreditaufnahme im Plane des Wirtschaftsplanes

5.000 € bis 100.000 €

 

 

 

Ückeritz den 21.08.2020

 

Sebastian Brose

 

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Anlagen

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