Beschlussvorlage - GVLo-0348/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, der Fällung einer Sommerlinde (Baum Nr. 8) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hubertus Ferienparkresidenz“ der Gemeinde Loddin zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Christburk Grundbesitz GmbH hat eine Baugenehmigung für die Errichtung der Ferienhäuser 3 und 4 mit Auflagen erhalten.

 

Eine Auflage aus dem Naturschutz ist die Zustimmung der Gemeinde Loddin zur Fällung einer Sommerlinde (Baum Nr. 8), die im beigefügten Lageplan gekennzeichnet ist.

 

Als Ersatz sind 3 einheimische Laubbäume zu pflanzen. Im Lageplan dargestellt sind Pflanzstandorte für 3 Winterlinden.

 

Da die untere Naturschutzbehörde der Fällung mit den zuvor genannten Auflagen zugestimmt hat und die Ersatzpflanzungen auch im Plangebiet erfolgen, wird empfohlen das Einvernehmen zu erteilen.

 

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Anlagen

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