Informationsvorlage - GVUe-0790/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Ostseebad Ückeritz (öffentlicher Teil)

 

Antragsteller:

Franz Wöllner

 

Thema:

Ausführung der Beschlüsse des Betriebsausschusses.

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 04. Juni 2020 wurde im Tagesordnungspunkt 8 auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich beschlossen, durch den Eigenbetrieb ein Konzept für die Bepflanzung im Ort und einen Pflegeplan durch den Vorarbeiter bis zur Folgesitzung erstellen zu lassen (siehe Sitzungsprotokoll).

In der Sitzung am 16. Juli wurde weder ein Konzept für die Bepflanzung noch ein Pflegeplan vorgelegt. Die vorgelegte Aufstellung der Grundstücke unseres Ortes, die vom EB gepflegt werden müssen, kann nicht als Plan angesehen werden, weil u.a. eine konkrete zeitliche Festlegung von Tätigkeiten, welche ein wesentliches Kriterium für einen Plan darstellen, fehlte.

Im Ergebnis verzögert sich die Ausschussarbeit bei diesem Punkt erneut.

 

r die Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses ist gem. § 6 Abs. 2d der Eigenbetriebsverordnung die Betriebsleitung verantwortlich. Somit ist zu prüfen, ob der Eigenbetriebsleiter gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter (siehe § 5 der Eigenbetriebssatzung) gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat.

 

Gem. § 7 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung überwacht der Betriebsausschuss die Betriebsleitung.

 

In der Sitzung bitte ich um Beratung, wie der Ausschuss dieser Überwachungsfunktion nachkommen will und um Festlegung konkreter Schritte, wenn zukünftig erneut gegen geltendes Recht verstoßen wird.

 

 

Ückeritz, 23. Juli 2020

 

Franz Wöllner

 

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Anlagen

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