Beschlussvorlage - GVLo-0342/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 B "Ferienhäuser auf dem ehemaligen Gelände der TU Dresden in der Gemeinde Loddin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Loddin
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Vorberatung
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14.07.2020
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Geplant
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Hauptausschuss Loddin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Loddin
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Entscheidung
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11.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 B "Ferienhäuser auf dem ehemaligen Gelände der TU Dresden in der Gemeinde Loddin" in der vorgelegten Form.
1.Geltungsbereich
Für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der
GemarkungLoddin
Flur 1
Flurstück 539/16
Fläche 628 m²
beschließt die Gemeindevertretung Loddin die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 B „Ferienhäuser auf dem ehemaligen Gelände der TU Dresden in der Gemeinde Loddin“.
Das Bebauungsplangebiet Nr. 10 B befindet sich im Ortsteil Loddin westlich der Strandstraße direkt angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 A und östlich der Straße „Am Achterwasser“. Südlich befindet sich der Bebauungsplan Nr. 5 „Ehemaliges Diplomatendorf“.
Das Planergänzungsgebiet umfasst in seinem geplanten Geltungsbereich lediglich das Flurstück 539/16.
Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 B
der Gemeinde Loddin (blaue Schraffur)
2.Anlass, Inhalt und Auswirkungen der 1. Bebauungsplanergänzung
Anlass für die Aufstellung der 1. Planergänzung ist der Antrag des Grundstückseigentümers des Flurstückes 539/16, Flur 1, Gemarkung Loddin, zur Errichtung eines Doppelhauses, welche im Sinne des Ferienwohnens genutzt werden soll.
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Festsetzungen der Urfassung Bebauungsplanes Nr. 10 B beizubehalten, sodass dem grundlegenden Planungsziel weiter gefolgt wird.
Durch die Ergänzung des Bebauungsplanes durch das Flurstück 539/16 erfährt der B-Plan Nr. 10 B letztlich eine planerisch kluge Abrundung. Der Flächennutzungsplan weist für das Flurstück bereits ein ‚Sondergebiet Ferien‘ aus, sodass die Voraussetzungen für die 1. Ergänzung bereits grundlegend geschaffen worden sind.
3.Planverfahren
Die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 B wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Planungsziele der 1. Ergänzung die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 10 B nicht berühren.
Entsprechend § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a) abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
4.Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) 2. BauGB und Aufforderung der von der 1. Planergänzung berührten Behörden und Nachbargemeinden zur Stellungnahme gemäß § 13 (2) 3. BauGB durchgeführt.
5.Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten sind durch den Eigentümer des Flurstückes 539/16, Flur 1, Gemarkung Loddin, zu tragen.
6.Bekanntmachung des Beschlusses
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
