Beschlussvorlage - GVSt-0231/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Benennung eines Adresszusatzes in Stolpe U "Zum Haff"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.05.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Sabine Curio wohnhaft in Stolpe, Zum Haff 3, bat den Bürgermeister um die Zustimmung zum Adresszusatz „Haffhaus“.
Bei einem Adresszusatz handelt es sich um eine Ergänzung oder auch eine Spezifizierung zur allgemein bekannten Adresse.
Dem steht dem Grunde nach nichts entgegen.
Etwaige Kosten, die mit der Beschaffung des Ergänzungsschildes am Schild mit dem Straßennamen im Zusammenhang stehen, trägt Frau Curio.
