Beschlussvorlage - GVSt-0231/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Stolpe beschließt, zur amtlichen Bezeichnung der Straße „Zum Haff 3“ den Adresszusatz „Haffhaus“.

Kosten, die mit diesem Adresszusatz in Verbindung stehen, insbesondere die Beschaffungskosten, trägt Frau Sabine Curio.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Sabine Curio wohnhaft in Stolpe, Zum Haff 3, bat den Bürgermeister um die Zustimmung zum Adresszusatz Haffhaus.

 

Bei einem Adresszusatz handelt es sich um eine Ergänzung oder auch eine Spezifizierung zur allgemein bekannten Adresse.

 

Dem steht dem Grunde nach nichts entgegen.

Etwaige Kosten, die mit der Beschaffung des Ergänzungsschildes am Schild mit dem Straßennamen im Zusammenhang stehen, trägt Frau Curio.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Bestellung des Zusatzschildes Haffhaus nnte über das Amt erfolgen. Die damit verbundenen Kosten trägt Frau Sabine Curio.

 

 

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