Beschlussvorlage - GVUe-0724/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2020 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2020

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.600.800

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.602.200

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

0

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2020

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.387.700

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

1.364.900

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

22.800

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

148.800

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

198.400

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-49.600

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4
Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 138.700 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7

Weitere Vorschriften

 

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2020

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.812.767

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.798.195

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

9.883.467

 

§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung

 

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Euro

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

3.469.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.377.000

Jahresergebnis

92.000

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

3.254.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

3.347.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

-93.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

796.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-796.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

110.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-110.000

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-999.000

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

325.000

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

26,25

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

201.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2018

4.157.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2019 voraussichtlich

4.213.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 voraussichtlich

4.255.000

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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