Beschlussvorlage - StV-0562/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ umfasst das im beiliegenden Auszug aus dem Messtischblatt gekennzeichnete Grundstück:

 

GemarkungUsedom

Flur 7

Flurstück     100/9

Fläche 1.030 m²

 

Der Ortsteil Paske befindet sich östlich der Stadt Usedom am nordöstlichen Ufer des Usedomer Sees und ist nur durch ein Niederungsgebiet vom städtischen Wohngebiet „Am Hain“ getrennt.

Entlang der östlichen Ortskante wurde das Bebauungsplangebiet Nr. 7 „Am Pasker Wald“ entwickelt. Das Wohngebiet ist erschlossen. Insgesamt sind 18 Wohneinheiten geplant. 5 Grundstücke stehen noch zur Bebauung zur Verfügung.

 

Das Planänderungsgebiet umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7, sondern lediglich das Flurstück 100/9 im westlichen Teil des Plangebietes.

 

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung Usedom am…………2020 geprüft.

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden beachtet.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 13 i. V.m. § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), des § 86 der Landesbauordnung   Mecklenburg-Vorpommern (LBauO

M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4.März 2020 (BGBl. I S. 440), beschließt die Stadtvertretung Usedom die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ der Stadt Usedom alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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