Beschlussvorlage - GVKo-0480/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung Koserow über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Waldschloss Parow" der Gemeinde Koserow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss Koserow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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11.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow umfasst das im beiliegenden Übersichtsplan (Luftbild) gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Koserow
Flur 4
Flurstücke2/3; 2/9 und 2/10
Flächeca. 1030 m²
Das Planänderungsgebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow, ist mit diesem jedoch nicht identisch. Es befindet sich linksseitig (Richtung Ostsee) ca. 100 m vom Strandabgang und ca. 600 m von der Vinetastraße entfernt an der Förster-Schrödter-Straße, südöstlich vom Waldschloss Parow.
Es wird begrenzt im Norden durch eine Fläche mit Bungalows, im Osten durch eine bewaldete Fläche, im Süden durch die Förster-Schrödter-Straße und im Westen wiederum durch eine Fläche mit Bungalows.
2.
Die Stellungnahmen der Behörden, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Koserow am ……2020 geprüft. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.
3.
Aufgrund § 13 i.V.m § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert am 04.05.2017 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (BGBl. I Nr. 25 vom 12.05.2017 S. 1057), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4.März 2020 (BGBl. I S. 440), beschließt die Gemeindevertretung Koserow die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
5.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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121,5 kB
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