Beschlussvorlage - GVKo-0483/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidungen des Bürgermeisters vom 30.03.2020 über die Auftragsvergabe „Objektplanung Gebäude und Freianlagen LP 1 und 2 für die Umgestaltung des Kurplatzareals“ gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Koserow beabsichtig, dass Kurplatzareal umzugestalten. Als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Entwicklung und Umgestaltung des Kurplatzareals wird ein Vorplanungskonzept und eine Kostenschätzung benötigt (LP 1 und 2). Hierzu wurde eine Verhandlungsvergabe gem. HOAI §§ 34 und 35 Gebäude und HOAI §§ 39 und 40 Freianlagen durchgeführt.

 

Die Planungsleistungen sollen in 2 Bearbeitungsstufen erfolgen.

 

Bearbeitungsstufe 1: Ideenkonzeption für die Freiflächengestaltung und hochbauliche Maßnahmen als Grundlage für Entscheidungen zur weiteren Umsetzung der Maßnahme. Das Honorarr die Planungsleistungen dieser Bearbeitungsstufe als Zeithonorar kalkuliert bzw. Pauschal-Festpreishonorar.

 

Bearbeitungsstufe 2: Ausarbeitung eines abgestimmten Vorentwurfskonzeptes LP 1 und 2 HOAI §§ 34, 35 und §§ 39,40 als Grundlage für die Aufstellung eines Finanzierungskonzeptes für die Maßnahme (eventuell auch als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln).

 

Die abgegebenen Angebote wurden durch den Betriebs- und Tourismusausschuss bewertet und in einer Matrix gemäß Zuschlagskriterien: Preis 60 %, Referenzobjekte 30 % und Ausführungsfristen 10 % ausgewertet.

 

Hierdurch entstand folgende Rangfolge:

 

1. Platz: Architekt BDA Dipl.-Ing. A. Dreischmeier, Koserow

2. Platz: T. Nießen BDLA, Bergen auf Rügen

3. Platz ARGE Planungsgemeinschaft, Greifswald

4. Platz: BDC Dorsch Consult mbH, Rostock

 

Der Betriebs- und Tourismusausschuss empfiehlt, die Planungsleistungen an das Architekturbüro Dreischmeier zu vergeben.

 

Auf unbestimmte Zeit fallen Gemeindevertretersitzungen aufgrund des Corona Virus aus.

 

Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:

 

Das Angebot vom Architekturbüro A. Dreischmeier aus Koserow vom 20.01.2020r die Umgestaltung des Kurplatzareals wird auf Empfehlung des Betriebs- und Tourismusausschusses beauftragt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt der Kurverwaltung eingestellt.

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