Beschlussvorlage - GVKo-0468/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über den Abschluss eines Vertrages zur Übertragung von Kompensationsflächenäquivalenten für den Abriss und Neubau der Seebrücke Koserow gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Aufstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes für den Abriss und dem Neubau der Seebrücke Koserow wurde auch ein Ausgleich in Form von Kompensationsflächenäquivalenten gefordert. Dies ist auch Bestandteil der Baugenehmigung und Grundlage für den Erlass der Naturschutzgenehmigung.

Im LBP wurde 1.050 m² Ausgleich berechnet.

r den Ausgleich wurde das Ökokonto der Insel Görmitz angefragt.

Mit 4€/m² beläuft sich die Ausgleichssumme somit auf 4.998,00 € brutto. Hierfür liegt ein Vertrag zur Übertragung von Kompensationsflächenäquivalenten vom Ökokonto Insel Görmitz zur Unterschrift vor.

 

Nachweis der Dringlichkeit:

Da der Nachweis des Ausgleichs eine Grundvoraussetzung für den Erlass der Naturschutzgenehmigung und damit auch der Baugenehmigung ist, ist der Abschluss des Vertrages zur Übertragung von Kompensationsflächenäquivalenten daher unumgänglich.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für den Ausgleich r den Abriss und Neubau der Seebrücke Koserow in Höhe von 4.998,00 brutto sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eingestellt.

Loading...