Beschlussvorlage - GVKo-0467/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeister- Abschluss eines Vertrages zur Übertragung von Kompensationsflächenäquivalenten für den zerfahrenen Dünenbereich im Bereich der Seebrücke Koserow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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08.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über den Abschluss eines Vertrages zur Übertragung von Kompensationsflächenäquivalenten für den zerfahrenen Dünenbereich während der Abrissarbeiten an der Seebrücke Koserow gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Während der anfänglichen Abrissarbeiten an der Seebrücke in Koserow wurde der Dünenbereich von der BE-Einrichtung bis hin zur Baustelle zerfahren, weiterhin wurden Ablagerungen im Bereich des Moränencliffs getätigt. Dies wurde durch die ökologische Baubegleitung (ÖBB) festgestellt. Gemäß dem vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplan sind Eingriffe entsprechend auszugleichen. Von der ÖBB wurde hierzu eine entsprechende Berechnung durchgeführt. Aus der Berechnung ergebt sich eine Ausgleichsäquivalente von 866 m².
Beim Ökokonto Insel Görmitz ergibt sich somit mit 4 €/ m² eine Zahlung in Höhe von 4.122,16 € brutto.
Im Anschluss an die Abrissarbeiten der Seebrücke Koserow erfolgt der Neubau. Der Ausgleich für den zerfahrenen Dünenbereich wird von der unteren Naturschutzbehörde gefordert. Wird dieser Forderung nicht nachgegangen, kann ein Baustopp ausgesprochen werden. Der Abschluss des Vertrages zur Übertragung von Kompensationsflächenäquivalenten ist daher unumgänglich.
