Informationsvorlage - GVUe-0718/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Ostseebad Ückeritz

 

Antragsteller:

Franz Wöllner

 

Thema:

Kalkulation Kurabgabe

 

Sachverhalt:

Am 19.12.19 beschloss die GVS den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb mit der Maßgabe, dass die Kurabgabe bis zum 15. Februar 2020 neu zu kalkulieren sei. (siehe TOP 7 des Protokolls zur GVS vom 19.12.)

 

Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Kalkulation im Betriebsausschuss vorgelegt wurde und Herr Schulz in der OZ am 27.02.2020 ausführte, dass die Kalkulation der Kurabgabe nicht mehr vor der Saison erfolgen würde, beantrage ich eine Stellungnahme des Eigenbetriebsleiters, weshalb er unter Nichtbeachtung seiner Pflichten gem. § 6 Abs. 2d Eigenbetriebssatzung die Neukalkulation der Kurabgabe bis zum 15.02.2020 nicht vorgelegt hat.

 

 

 

Ückeritz, 27.02.2020

 

Franz Wöllner

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Anlagen

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