Beschlussvorlage - GVUe-0702/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz für den Eigenbetrieb „Kurverwaltung Gemeinde Ostseebad Ückeritz“ in der vorliegenden Form.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Folgende Änderungen werden in der Satzung vorgenommen:

  1. Neu aufgenommen wird: „Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € bzw. bei wiederkehrenden Verpflichtungen von 1.000 € pro Monat können von der Betriebsleitung allein bzw. durch einen von ihr beauftragten Beschäftigten des Eigenbetriebes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500 €.“

 

Begründung: Eine derartige Regelung i.S.v. § 5 Abs. 3 EigVO M-V existiert in der bisherigen Satzung nicht, ist aber für den laufenden Geschäftsgang zwingend erforderlich. Die Beträge ergeben sich aus den Entscheidungszuständigkeiten der Betriebsleitung.

 

  1. Neu gefasst wird: „Weiterhin werden folgende Entscheidungen nach § 6 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung übertragen:

1.die Begründung und Änderung von Miet-, Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen über Grundstücke und sonstigen Dauerschuldverhältnissen ab einem jährlichen Zins- oder Jahresbetrag von 3.000 EUR bis 5.000 EUR; ist eine Vergütung nicht nach Jahren bemessen, so gilt als jährlicher Zins- oder Jahresbetrag der Betrag, der entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten Laufzeit zur vereinbarten Vergütung für ein Jahr zu entrichten wäre.“

 

Begründung: Für den laufenden Geschäftsgang im Eigenbetrieb ist es erforderlich, diese Wertgrenze hinsichtlich der Zuständigkeit des Betriebsausschusses zu erhöhen (bisher: 1.500 Euro bis 5.000 Euro). Dadurch können konkret die Verträge für Dauercampingstellflächen in die Zuständigkeit der Betriebsleitung übertragen werden. Das Entgelt für derartige Stellflächen liegt in der Regel zwischen 2.000 € und 2.500 €, je nach Größe des Stellplatzes. Entscheidungen in dieser Wertgrenze fallen unter die Berichtspflicht der Eigenbetriebsleitung, wodurch eine ständige Information mindestens an den Betriebsausschuss gewährleistet wäre.  Sollte es in diesem Rahmen zu Missverständnissen unter den Vertragspartnern (Eigenbetrieb ./. Dauercamper) kommen, kann die Angelegenheit ohne Weiteres und jederzeit durch die Gemeindevertretung bzw. den Betriebsausschuss an sich gezogen und entschieden werden.

 

Es wird empfohlen, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz für den Eigenbetrieb „Kurverwaltung Gemeinde Ostseebad Ückeritz“ zu beschließen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...