Beschlussvorlage - GVUe-0621/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, dass für die Unternehmen, an denen die Gemeinde mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, ein Beteiligungsbericht gemäß § 73 Kommunalverfassung M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres aufzustellen und dieser ausreichend ist.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Änderung der Kommunalverfassung M-V zum 01.08.2019 werden nur die Städte Schwerin, Rostock, Greifswald, Neubrandenburg, Wismar und Stralsund verpflichtet, einen Gesamtabschuss mit ihren Unternehmen aufzustellen, an denen sie maßgeblich beteiligt sind.

Alle anderen Kommunen haben ein Wahlrecht, ob sie einen Gesamtabschluss aufstellen wollen oder einen Beteiligungsbericht für ausreichend erachten.

Bei einem Gesamtabschluss sind die Zahlen aus der Buchführung der Kurverwaltung (KV) und des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) mit dem Kernhaushalt der Gemeinde in der Amtsverwaltung zusammenzuführen, damit die Vorgänge und Zahlen der KV und des SSV mit dem Gemeindekernhaushalt in Summe abgebildet werden.

Die Verwaltung des Amtes rät ausdrücklich von einem Gesamtabschuss ab. Ein Mehrwehrt ist nicht erkennbar. Im Gegenteil, es entsteht ein nicht zu vertretender Verwaltungsmehraufwand. Erschwerend kommt hinzu, dass drei verschiedene Buchführungssysteme verwendet werden.

Auch ohne einen Gesamtabschluss wird ohnehin sowohl das Eigenkapital als auch der Gewinn bzw. Verlust der Kurverwaltung und des Städtebaulichen Sondervermögens in der Gemeindebilanz und Ergebnisrechnung durch direkte Buchungen gespiegelt.

Die Jahresabschlüsse der Kurverwaltung und des SSV werden sowieso in der Gemeindevertretung vorgestellt und beschlossen.

Wie in der Vergangenheit gibt es keinen Informationsverlust.

Der Beteiligungsbericht enthält Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.

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