Beschlussvorlage - GVLo-0263/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin mit Planzeichnung und Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 06-2019 gebilligt.

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Sachverhalt

1. Geltungsbereich

 

Das Planänderungsgebiet schließt an die bebaute Ortslage, in südwestlicher Randlage des Seebades Loddin an. Es befindet sich im Außenbereich direkt am Achterwasser westlich der Gaststätte „Waterblick“. Eine Abgrenzung findet im Norden, Süden und Westen durch geschützte Biotopflächen (Röhricht und Gnbereiche) und im Norden durch Grünflächen mit Gehölzbewuchs und Wiesenflächen statt.

 

Gemarkung: Loddin

Flur: 2

Flurstücke: 379/6, 379/8, 379/10, 390, 391, 419, 420

Fläche: 5.185 m²

 

                     Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin

 

 

2. Ziel und Zweck der Planung

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin wird aufgrund der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Sondergebiet „Kikis Bootsverleih mit gastronomischer Versorgung“ der Gemeinde Loddin notwendig. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem jeweils wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Durch die im B-Plan Nr. 20 ausgewiesenen baulichen Maßnahmen befinden sich die städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Loddin nicht mehr mit den im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Darstellungen in Übereinstimmung. Derzeit ist westlich des Plangebietes ein Bootsverleih ausgewiesen. Der Plangeltungsbereich selbst ist als gesetzlich geschütztes Biotop festgelegt. Als geplante Nutzungsart ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Bootsverleih mit gastronomischer Versorgung“ gem. § 11 BauNVO vorgesehen.

Die Gemeinde Loddin möchte unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege dir folgenden Planungsziele erreichen:

-          Sicherung des vorhandenen touristischen Standortes

-          Schaffung der Rechtsgrundlagen für die bestehenden Nutzungen, Gebäude und baulichen Anlagen

-          Schaffung von Baurecht für die ggf. geplanten Gebäudeerweiterungen und Neubebauungen

 

 

3. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes

 

In der Planzeichnung werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt.

 

In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung erläutert.

 

Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Es ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.

Die Checkliste für die Umweltprüfung wird mit den Beteiligungsunterlagen zum Vorentwurf versandt.

 

Für die Prüfung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Relevant für diese Prüfung sind Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie.

 

Das Plangebiet der 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin liegt innerhalb des Vogelschutzgebietes DE 1949-401 „Peenestrom und Achterwasser“. Weiterhin grenzt es an das FFH-Gebiet „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff“, DE 2049-302. Im Rahmen einer SPA-Vorprüfung wird geprüft, inwieweit das geplante Vorhaben geeignet ist, das Vogelschutzgebiet DE 1949-401 „Peenestrom und Achterwasser“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen.

 

Eine schalltechnische Untersuchung wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Loddin vom Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz Ihler erarbeitet. Die schalltechnische Untersuchung wurde der Begründung als Anlage beigefügt.

 

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Loddin wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Vorentwurfes beachtet:

 

  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: Nachtrag zur Gesamtstellungnahme v. 20.12.2017 (SG Naturschutz):

-          Eine Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB ist durchzuführen

-          Im Rahmen der weiteren Planung ist den Belangen des Landschaftsschutzgebietes Rechnung zu tragen

-          Es bedarf einer Prüfung der Betroffenheit von SPA-Gebieten

-          Die artenschutzrechtlichen Vorschriften, sowie der gesetzliche Biotopschutz sind zu berücksichtigen

 

  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: Gesamtstellungnahme im Zusammenhang mit einer Planungsanzeige v.05.12.2017 (SG Bauleitplanung/Denkmalschutz):

-          Eine Schallimmissionsprognose ist in einem Bericht darzustellen

 

 

4. Auslegung und Beteiligung

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Offenlegung der Vorentwurfsunterlagen in der Fassung von 06-2019 sowie der nach Einschätzung der Gemeinde Loddin wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats erfolgen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sind mit der Bitte um Stellungnahme zu beteiligen.

 

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen

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