Beschlussvorlage - GVSt-0186/19
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Straßenbenennung im Bereich des B-Plan Nr. 2 " Ferienhausgebiet am Landhaus in Stolpe" in der Gemeinde Stolpe gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
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Entscheidung
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23.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 die Benennung der jetzigen Planstraße im Bereich des B-Planes Nr. 2 „Ferienhausgebiet am Landhaus in Stolpe“ in der Gemeinde Stolpe auf Usedom zur „Haff-Trift“ entsprechend der gelb unterlegten/grau schraffierten Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist.
Die in der Gemarkung Stolpe Flur 1 belegenen Flurstücke 59/9 und 59/13 sind betroffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die IOK Stolpe GmbH & Co.KG (Grundstückseigentümerin und Investorin) stellte den Antrag auf Benennung der Planstraße im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 „Ferienhausgebiet am Landhaus in Stolpe“.
Die IOK Stolpe GmbH & Co.KG schlug den Namen „Inseldomizil“ vor. Bei Ablehnung des Vorschlags sollen auch die folgenden Namen geprüft werden:
- Gräfin Freda Weg (in Erinnerung an die letzte Gräfin/Bewohnerin des Schlosses Stolpe, die im Bereich der Bevölkerung in Stolpe hohes Ansehen genoss)
- Haffweg
Der Bauausschuss befasste sich mit der Thematik während der Sitzung am 02.09.2019 mit folgendem Beratungsergebnis:
Die Ausschussmitglieder lehnen den Namen „Inseldomizil“ erneut ab und schlagen stattdessen den Namen „Haff-Trift“ vor.
Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 ermächtigt, den Straßen Namen zu geben. Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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