Beschlussvorlage - GVSt-0186/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 die Benennung der jetzigen Planstraße im Bereich des B-Planes Nr. 2 „Ferienhausgebiet am Landhaus in Stolpe“ in der Gemeinde Stolpe auf Usedom zur „Haff-Trift entsprechend der gelb unterlegten/grau schraffierten Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist.

Die in der Gemarkung Stolpe Flur 1 belegenen Flurstücke 59/9 und 59/13 sind betroffen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die IOK Stolpe GmbH & Co.KG (Grundstückseigentümerin und Investorin) stellte den Antrag auf Benennung der Planstraße im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 „Ferienhausgebiet am Landhaus in Stolpe“.

Die IOK Stolpe GmbH & Co.KG schlug den Namen „Inseldomizil“ vor. Bei Ablehnung des Vorschlags sollen auch die folgenden Namen geprüft werden:

-          Gräfin Freda Weg (in Erinnerung an die letzte Gräfin/Bewohnerin des Schlosses Stolpe, die im Bereich der Bevölkerung in Stolpe hohes Ansehen genoss)

-          Haffweg

Der Bauausschuss befasste sich mit der Thematik während der Sitzung am 02.09.2019 mit folgendem Beratungsergebnis:

Die Ausschussmitglieder lehnen den Namen „Inseldomizil“ erneut ab und schlagen stattdessen den Namen „Haff-Trift“ vor.

 

Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 ermächtigt, den Stren Namen zu geben. Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ein Schild mit dem Straßennamen muss beschafft werden.

 

 

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Anlagen

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