Beschlussvorlage - GVRa-0224/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Straßenbenennung der westlich angrenzende Straße im Bereich des Grundstücks- und Baugebietes "Wohngebiet im Park Krienke" in der Gemeinde Rankwitz gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Rankwitz
|
Entscheidung
|
|
|
14.10.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes MV vom 13.01.1993 die Benennung des Teilstückes des in der Gemarkung Krienke Flur 2 belegenen Flurstückes 87/5 – im Lageplan blau umrandet/schraffiert. Das Teilstück grenzt westlich an das Wohn- und Baugebiet „Wohngebiet im Park Krienke“ in der Gemeinde Rankwitz. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Straßenname lautet: „………………………..“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13.01.1993 ermächtigt, den Straßen Namen zu geben. Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides.
Die Erreichbarkeit der Flurstücke 87/11 und 87/12 ist über die westlich angrenzende Gemeindestraße möglich. Dieser Abschnitt, der im Lageplan blau umrandet/schraffiert gekennzeichnet bedarf eines Straßennamens.
Zum Beispiel: „Am Park Krienke“; oder „Alte Dorfstraße“; oder „Im Wiesengrunde“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|