Beschlussvorlage - GVRa-0226/19
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung zur Nachtragsbeauftragung der Epoxidharzbeschichtung des Estrichs in der Fahrzeughalle der FFW in Liepe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rankwitz
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Entscheidung
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14.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 27.09.2019 zur Bestätigung des Nachtrages zum Aufbringen der Epoxidharzbeschichtung nach dem Neueinbau des Estrichs in der Fahrzeughalle der FFW in Liepe gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge des Neubaus der Freiwilligen Feuerwehr in Liepe wurde seinerzeit der Einbau des Estrichs (Einbau Dezember 2013) in der Fahrzeughalle von der Gemeinde und dem Planungsbüro Pegelow bemängelt. Dieser wurde nicht nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut. Ein vorliegendes Gutachten bestätigt dies. Nach einem Streitverfahren wurde vom Landgericht Stralsund der Neueinbau des Estrichs in der Fahrzeughalle befürwortet.
Die Firma Flex Estrich Bau, welche den Estrich seinerzeit in die Fahrzeughalle eingebracht hat, will den Neueinbau im Oktober 2019 durchführen.
Die Beschichtung des Estrichs nach Einbau war damals nicht Bestandteil des Auftrages, dieser sollte nachbeauftragt werden. Durch die festgestellten Mängel kam es jedoch seinerzeit nicht zur Beauftragung.
Das Angebot für die Epoxidharzbeschichtung wurde von der Firma aktualisiert und mit 7.195,34 € brutto beziffert.
Zum Schutz des eingebauten Estrichs sowie für die Langlebigkeit ist der Einbau der Epoxidharzbeschichtung unumgänglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112 kB
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