Beschlussvorlage - GVKo-0390/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow bestellt

 

Herrn Werner Schön, stellvertretend für den Verhinderungsfall Herrn Bergmann,

 

gemäß § 71 Abs. 1 KV M-V sowie § 7 des Gesellschaftsvertrages der Usedom Tourismus GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Bernsteinbäder als Gesellschafterkommunen in der Gesellschafterversammlung der UTG mbH.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 71 Abs. 1 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem diesem entsprechenden Organ der Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Die Gemeinde Koserow ist mit 8 % Anteil Gesellschafter der UTG mbH. In der Vergangenheit wurden die Bernsteinbäder als Gesellschafterkommunen gemeinschaftlich durch den Zempiner Bürgermeister Herrn Schön in der Gesellschafterversammlung vertreten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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