Beschlussvorlage - GVUe-0576/19
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufhebung der Beschlüsses Nr. GVUe-0102/15 vom 14.07.2015 und GVUe-0115/15 vom 15.09.2015 über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 für die "Wohnbebauung am Walde" der Gemeinde Ückeritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Ückeritz
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Vorberatung
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02.09.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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24.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1.
Für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Ückeritz
Flur 2 und 4
Flurstücke 622/1, 623/1, 6/1 (teilw. Und 6/3 (teilw.
Flächeca. 4.500 m²
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz, die Beschlüsse
Nr.: GVUe-0102/15 vom 14.07.2015 und GVUe-0115/15 vom 15.09.2015, über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 für die „Wohnbebauung am Walde“ der Gemeinde Ückeritz aufzuheben.
Die Grundstücke befinden sich südöstlich der Ortslage Ückeritz, als einzelne Hoflage am Waldesrand gelegen, rechtsseitig Ortsausgang Ückeritz in Richtung Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Sie werden begrenzt im Norden von Ackerflächen, im Westen und Süden durch Wald und im Osten durch private Grünflächen.
2.
Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung am 14.07.2015 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für die „Wohnbebauung am Walde“ der Gemeinde Ückeritz beschlossen. Die Nummerierung des Planes wurde mit Beschluss Nr. GVUe-0115/15 vom 15.09.2015 auf Nr. 2 geändert.
Der Beschluss mit der Nummer GVUe-0102/15 wurde im Usedomer Amtsblatt am 19.04.2012 bekannt gemacht, die Planungsanzeige wurde durchgeführt. Aufgrund der negativen Stellungnahmen des Landkreises Vorpommern-Greifswald und des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat das Planverfahren seit dieser Zeit geruht. Der Vorhabenträger hat aufgrund der negativen Sachlage das Planverfahren nicht weitergeführt.
Da die Durchführung des Planverfahrens seitens der Behörden und auch aus Sicht der Verwaltung keine Aussicht auf Erfolg hat wird vorgeschlagen, die benannten Beschlüsse aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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720,6 kB
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