Beschlussvorlage - StV-0474/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die Entnahme aus der Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO-Doppik i.V.m. § 63 Abs. 2 GemHVO-Doppik in Höhe von 21.103,28 € für das Nachholen von Vollabschreibungen von abnutzbaren, beweglichen Vermögensgegenständen bis 1.000 € Anschaffungskosten, die bis zum 31.12.2016 angeschafft worden sind.

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