Beschlussvorlage - StV-0474/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Entnahme aus der Kapitalrücklage der Stadt Usedom im Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Nicole Hirsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Usedom
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die Entnahme aus der Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO-Doppik i.V.m. § 63 Abs. 2 GemHVO-Doppik in Höhe von 21.103,28 € für das Nachholen von Vollabschreibungen von abnutzbaren, beweglichen Vermögensgegenständen bis 1.000 € Anschaffungskosten, die bis zum 31.12.2016 angeschafft worden sind.
