Beschlussvorlage - GVKo-0385/19
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Waldschloss Parow" der Gemeinde Koserow in der Fassung von 06-2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Koserow
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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23.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow umfasst das im beiliegenden Übersichtsplan (Luftbild) gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Koserow
Flur 4
Flurstücke2/2 und 2/3
Flächeca. 1030 m²
Das Planänderungsgebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow, ist mit diesem jedoch nicht identisch. Es befindet sich linksseitig (Richtung Ostsee) ca. 100 m vom Strandabgang und ca. 600 m von der Vinetastraße entfernt an der Förster-Schrödter-Straße, südöstlich vom Waldschloss Parow.
Es wird begrenzt im Norden durch eine Fläche mit Bungalows, im Osten durch eine bewaldete Fläche, im Süden durch die Förster-Schrödter-Straße und im Westen wiederum durch eine Fläche mit Bungalows.
1.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow als Textbebauungsplan mit Übersichtsplan, Text und Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 06-2019 gebilligt.
Die bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplanes werden um folgende textliche Festsetzungen ergänzt:
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nrn. 1 BauGB, §§ 1 Abs. 9, 4 Abs. 3 Nr. 2 und 13 a Satz 1 BauNVO)
Im allgemeinen Wohngebiet (Flurstücke 2/2, 2/3, Flur 4, Gemarkung Koserow) sind Ferienwohnungen als nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.
Alle anderen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes bleiben unverändert.
2.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ als Textbebauungsplan mit Übersichtsplan, Text und Begründung in der vorliegenden Fassung von 06-2019 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden von der Auslegung zu benachrichtigen.
3.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow“ der Gemeinde Koserow wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Planungsziele der
3. Änderung die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht berühren.
Entsprechend § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
4.
Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) 2. BauGB und Aufforderung der von der Planänderung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme gemäß § 13 (2) 3. BauGB durchgeführt.
5.
Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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204,5 kB
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