Beschlussvorlage - AAS-0121/20-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt, Herrn Klaus-Dieter Krone, Strandstraße 41 B, 17459 Loddin als Schiedsperson des Amtsgerichts Greifswald für das Amt Usedom-Süd zu wählen.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund des Ablaufs der regulären Amtszeit von Herrn Klaus-Dieter Krone als Schiedsperson wurde das Amt Usedom-Süd vom Amtsgericht Greifswald aufgefordert, eine geeignete Person zu wählen. Herr Krone hat sich bereit erklärt, die Funktion weiterhin auszuüben. Aus hiesiger Sicht spricht nichts gegen diese Bewerbung.

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre alt sein und zudem in dem Bezirk des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle wohnen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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