Beschlussvorlage - AAS-0088/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt den Lärmaktionsplan des Amtes Usedom-Süd in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2024. Der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden gem. § 47d Absatz 3 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist Gelegenheit zur Information und zur Stellungnahme zum Lärmaktionsplanes zu geben. Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

 

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Sachverhalt

 

Das Amt Usedom-Süd ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47d BImSchG verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Das Amt Usedom-Süd hat die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach § 47d BImSchG mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms festzulegen und umzusetzen, beschlossen.

 

Der Lärmaktionsplan wurde durch das Ordnungsamt erarbeitet und vorgelegt. Gleichzeitig wurde der Lärmaktionsplan am 29.10.2024 an die zuständige Behörde, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie übermittelt und auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd veröffentlicht.

Es sind keine Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.

 

Erstmalig wurde im Jahr 2013 ein Lärmaktionsplan erstellt. Nun wurde das Amt Usedom-Süd vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie aufgefordert, neben der Bekanntmachung, den Lärmaktionsplan vom Amtsausschuss beschließen zu lassen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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