Beschlussvorlage - AAS-0085/26-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Stadt Usedom zum 31.12.2022 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

39.096.000,64 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

11.672,21 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

51.040,93 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

812.550,56 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik  wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Stadt Usedom zum 31.12.2022 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 04.05.2026 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Usedom zum 31.12.2022 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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