Beschlussvorlage - GVKo-0158/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Aufstellung der Schulbuchverordnung der Vineta Grundschule Koserow.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 54 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) erhalten Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen die für den Unterricht erforderlichen Schulbücher und Lernmittel grundsätzlich unentgeltlich, in der Regel im Rahmen eines Ausleihverfahrens. Die Bereitstellung dieser Lernmittel gehören zu den Aufgaben des Schulträgers. Die Schulbücher verbleiben dabei im Eigentum des Schulträgers.

 

Bislang bestehen keine einheitlichen, verbindlichen Regelungen zum Umgang mit den ausgeliehenen Schulbüchern sowie zur Haftung bei Beschädigung, Verlust oder übermäßiger Verschmutzung. Dies führt zu Unsicherheiten sowohl bei den Nutzern als auch bei der Verwaltung hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und möglicher Ersatzansprüche.

 

Zur Gewährleistung eines sorgsamen Umgangs mit dem Gemeindeeigentum sowie zur Schaffung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten soll daher eine Schulbuchverordnung erlassen werden. Die Verordnung regelt insbesondere die Ausleihe, die Rückgabe der Schulbücher sowie die Verpflichtung zum Schadensersatz bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung der ausgeliehenen Lernmittel.

 

Darüber hinaus können unnötige Ersatzbeschaffungen und damit verbundene Belastungen des Gemeindehaushaltes reduziert werden.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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