Beschlussvorlage - AAS-0073/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2022 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

5.556.320,89 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

2.809,61 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

17.043,95 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 23 FAG Infrastrukturpauschale

14.232,26 €

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik

164.263,00 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

164.263,00 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-288.942,64 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Den Entnahmen der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik und der Entnahme der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 23 FAG wird zugestimmt.

Zur Entnahme der Rücklage gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd haben den Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2022 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 04.05.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2022 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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