Beschlussvorlage - GVLo-0114/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow hat in ihrer Sitzung am 09.02.2026 den Vorentwurf des BP Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau – Am Steinberg“ im Zusammenhang der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow beschlossen und zur öffentlichen Auslage und Beteiligung der von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden bestimmt.

 

Im Rahmen der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau – Am Steinberg“ der Gemeinde Koserow hat die Gemeinde Koserow gemäß § 4(1)) BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenprofil durch die Planung berührt wird, entsprechend zu unterrichten.

 

Detaillierte Aussagen zu Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung sind aus dem beigefügten Vorentwurf der Planzeichnung und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau – Am Steinberg“ der Gemeinde Koserow in der Fassung von 10-2025 zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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